11/03/2006

Japanische Firmen müssen ausländische Mitarbeiter bei Regierung melden

Gestern hat die japanische Regierung angekündigt, daß Wirtschaftsbetriebe bald Informationen über alle ausländische Beschäftigte übermitteln müssen, wenn sie diese neu einstellen bzw. entlassen. Japaner koreanischer Herkunft werden von dieser Regelung ausgenommen.

Die Regierung verspricht sich von dieser Maßnahme eine Eindämmung von illegaler Beschäftigung von Ausländern. Das Ministry of Health, Labor and Welfare (Kouseiroudoushou, 厚生労働省) wird dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesentwurf in der ersten Hälfte des nächsten Jahres vorstellen.

Es ist geplant, daß die Informationen Angaben zum Namen, zur Herkunft und zum Visum (Art und Dauer) umfassen. Bei Nichterfüllung werden die entsprechenden Firmen mit einem Bußgeld von 300.000 Yen (~2.004 Euro/~3.193 Franken) belegt.

Im Moment ist es in Japan so, daß Firmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern Informationen über ausländische Beschäftige an die Regierung weitergeben können - aber nicht müssen. Nach den Angaben hat die Regierung kürzlich bei 155.000 angefragten Unternehmen von 94.000 auch entsprechende Angaben erhalten (Anzahl, Geschlecht und Nationalität der Ausländer).

Meinung
Sieht mir persönlich mehr nach einer rein administrativ-statistischen Angelegenheit aus. Ob sich Betriebe mit krimineller Energie von einer solchen Regelung und dem (sehr geringen) Bußgeld einschüchtern lassen ist wohl zweifelhaft. Für die Firmen, die Ausländer beschäftigen, bedeutet das alles auf jeden Fall schon mal mehr Bürokratie...

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